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Seit 2011 verleiht die Europäische Union das Europäische Kulturerbe-Siegel (EKS) an herausragende Kulturdenkmale und Kulturlandschaften, die symbolisch für die europäische Einigung und die gemeinsamen Werte der EU stehen. Diese Auszeichnung soll das Bewusstsein für die Kulturelle Vielfalt innerhalb Europas stärken und den Zugang zu diesen bedeutenden Stätten erleichtern. Für eine Nominierung müssen die Stätten durch geeignete Aktivitäten ihre kulturelle und historische Bedeutung unter Beweis stellen. Jedes Mitgliedsland kann alle zwei Jahre bis zu zwei Vorschläge einreichen, die dann von einer europäischen Fachjury bewertet werden. Das Siegel fördert nicht nur die Identität, sondern auch die Toleranz und Solidarität der europäischen Bürger.
Das Europäische Kulturerbesiegel (EKS) wurde ins Leben gerufen, um zentrale Aspekte der europäischen Identität und Geschichte hervorzuheben und um das Bewusstsein für die kulturelle Vielfalt in Europa zu fördern. Diese Auszeichnung zielt darauf ab, Orte, die symbolisch für die europäische Einigung und ihre Werte stehen, zu würdigen und zugänglich zu machen. In diesem Artikel wird erläutert, wie das EKS zur Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls der europäischen Bürger beiträgt und welche Kriterien für die Auszeichnung gelten.
Die Entstehung des Europäischen Kulturerbesiegels
Das EKS entstand aus einer zwischenstaatlichen Initiative europäischer Staaten und wurde 2011 als offizielle EU-Initiative mit aktualisierten Kriterien eingeführt. Seit seiner Einführung wird es für europäische Kulturdenkmale, Kulturlandschaften, kulturelle Stätten und Gedenkstätten vergeben. Diese Auszeichnung soll nicht nur das europäische Erbe bewahren, sondern auch die gemeinsamen Werte der EU – wie Frieden, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – fördern.
Ziele und Vision des EKS
Das Hauptziel des Europäischen Kulturerbesiegels ist es, das Gefühl der Zugehörigkeit zur Europäischen Union und zu ihren gemeinsamen Werten zu stärken. Durch die Auszeichnung besonderer Stätten wird versucht, die europäische Identität zu fördern und das Bewusstsein für die vielfältigen kulturellen Erbschaften der Mitgliedstaaten zu schärfen. Dieses Ziel wird durch geeignete Aktivitäten an den ausgezeichneten Orten unterstützt, die die Bedeutung dieser Stätten für die europäische Geschichte und Kultur verdeutlichen.
Kriterien für die Auszeichnung
Um das EKS zu erhalten, müssen Stätten bestimmte Kriterien erfüllen. Sie müssen symbolisch und beispielhaft für die europäische Einigung stehen und in der Lage sein, diese Bedeutung durch verschiedene Aktivitäten darzustellen. Ein wichtiges Kriterium ist, dass die Stätten sowohl historische als auch kulturelle Relevanz besitzen und in ihrem jeweiligen Kontext einen Beitrag zu einer besseren Verständigung zwischen den europäischen Völkern leisten.
Der Bewerbungsprozess
Jeder EU-Mitgliedstaat kann alle zwei Jahre bis zu zwei Stätten zur Auszeichnung vorschlagen. Nach dem aktuellen EU-Reglement wird jedoch nur eine der beiden Stätten endgültig ausgezeichnet. Der Bewerbungsprozess erfolgt in mehreren Stufen: Zunächst muss eine vollständige Bewerbung bei der zuständigen Landesbehörde eingereicht werden. Danach erfolgt eine Vorprüfung durch die Landesregierung, gefolgt von einer Entscheidung der Kulturministerkonferenz.
Die Rolle der nationalen Koordinatoren
Der nationale Koordinator spielt eine entscheidende Rolle im Bewerbungsprozess. Er ist dafür verantwortlich, die eingereichten Anträge zu koordinieren und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen ordnungsgemäß eingereicht werden. Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz unterstützt ihn bei dieser Aufgabe und stellt sicher, dass der Prozess reibungslos verläuft.
Die Rolle der Europäischen Kommission
Nach der Einreichung der Bewerbungen in Brüssel erfolgt eine Prüfung durch eine europäische Fachjury. Diese Jury trifft in einem mehrmonatigen Prüfprozess eine Auswahlempfehlung. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei der Europäischen Kommission, die die Empfehlungen der Fachjury bewertet und die Auszeichnung bestätigt.
Die Bedeutung des Europäischen Kulturerbesiegels für die Bürger
Das EKS hat eine erhebliche Bedeutung für die Bürger der EU, da es das Bewusstsein für den gemeinsamen europäischen Erbe fördert. Die ausgezeichneten Stätten dienen nicht nur als touristische Attraktionen, sondern auch als Orte des lernens und Erinnerns. Sie tragen dazu bei, das Verständnis für die Geschichte und die kulturellen Unterschiede zu erweitern und fördern damit den interkulturellen Dialog zwischen den europäischen Völkern.
Aktuelle Entwicklungen und zukünftige Perspektiven
Für den Nominierungsdurchgang 2027 endet die nationale Einreichungsfrist am 30. November 2025. Die Staaten sind aufgefordert, frühzeitig mit ihren zuständigen Behörden in Kontakt zu treten, um geeignete Stätten vorzuschlagen. Das EKS bleibt ein dynamisches Instrument zur Stärkung der kulturellen Vielfalt und zur Förderung eines integrativen europäischen Erbes.
Fazit
Das Europäische Kulturerbesiegel ist mehr als nur eine Auszeichnung; es ist ein Symbol für die gemeinsame Geschichte und die kulturelle Vielfalt Europas. Durch die Anerkennung und Förderung bedeutender Orte wird das Bewusstsein für europäische Werte und Identität gestärkt, was zur Schaffung eines harmonischen und respektvollen Zusammenlebens in der Europäischen Union beiträgt.
Das Europäische Kulturerbe-Siegel (EKS) wurde seit 2011 von der Europäischen Union eingeführt, um kulturelle Orte zu kennzeichnen, die für die europäische Einigung und die Geschichte der Union von Bedeutung sind. Diese Auszeichnung erfüllt eine doppelte Funktion: Sie würdigt nicht nur herausragende Stätten, sondern fördert auch das Bewusstsein für das gemeinsame europäische Erbe.
Der EKS soll das Zugehörigkeitsgefühl der europäischen Bürger stärken und die Werte von Frieden, Freiheit und Demokratie verstärken. Durch geeignete Aktivitäten wird die Bedeutung dieser Stätten sichtbar gemacht, was zu einem tieferen Verständnis der gemeinsamen Geschichte führt.
Bereits seit mehreren Jahren qualifizieren sich bedeutende Orte aller EU-Mitgliedstaaten für diese prestigeträchtige Auszeichnung. Jedes Land darf alle zwei Jahre bis zu zwei Stätten nominieren, wobei die Auswahl durch eine europäische Fachjury erfolgt. Dieser Prozess verdeutlicht den demokratischen Ansatz der EU, wobei eine strenge Prüfung und das Urteil von Experten den Auswahlprozess leiten.
Die verschiedenen Kategorien, darunter Einzelstätten und transnationale Stätten, zeigen die abwechslungsreiche Landschaft des kulturellen Erbes in Europa. Anträge werden über die zuständigen Landesministerien eingereicht und nach einer Vorprüfung an die Europäische Kommission weitergeleitet, wo sie erneut bewertet werden.
Zusätzlich werden Informationen und Unterstützung durch das Sekretariat der Kultusministerkonferenz bereitgestellt, um den Bewerbungsprozess zu erleichtern und die besten Stätten zur Auszeichnung zu führen. Dies fördert nicht nur die Sichtbarkeit der Orte, sondern stärkt auch die Vernetzung zwischen den verschiedenen Kulturschaffenden in Europa.
Das EKS-Projekt ist ein wichtiges Werkzeug, um die Kulturelle Vielfalt Europas zu feiern und ein Bewusstsein für den Wert des gemeinsamen Erbes zu schaffen. Für den Nominierungsdurchgang 2027 endet die nationale Einreichungsfrist bereits am 30. November 2025, was die Dringlichkeit und Relevanz dieser Initiative innerhalb der Mitgliedstaaten unterstreicht.