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DGP-Stellungnahme zum Thema „Sterbefasten“ – Die Achtung des Patientenwillens im Mittelpunkt

erforschen sie die bedeutung der patientenautonomie im gesundheitswesen, die den patienten die kontrolle über ihre eigenen entscheidungen und behandlungen ermöglicht und die beziehung zwischen arzt und patient stärkt.

EN BREF

  • freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) wird nicht als Suizid betrachtet
  • Begleitung des Patientenwunsches ist keine strafbare Handlung
  • Respektierung der Patientenautonomie ist zentral
  • Begleitende Informationen zu FVET und möglichen Komplikationen sind wichtig
  • Unterstützung für Angehörige und Behandlungsteam notwendig
  • Schaffung von Rahmenbedingungen zur Leidenserleichterung und würdevollen Sterben

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat sich erstmals ausführlich mit dem Thema Sterbefasten auseinandergesetzt, das auch als freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) bekannt ist. In ihrem kürzlich veröffentlichten Positionspapier betont die DGP die Notwendigkeit, den Patientenwillen an oberste Stelle zu setzen. Der freiwillige Verzicht wird nicht als Suizid betrachtet, sondern als eine respektable, selbstbestimmte Entscheidung von Patienten, die unerträglich leiden. Diese Stellungnahme unterstreicht die Bedeutung, sowohl Patienten als auch Angehörigen während dieses Prozesses umfassende Informationen und Unterstützung zu bieten, um den respektvollen Umgang mit sensiblen Entscheidungen am Lebensende zu fördern.

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Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken (FVET)

Der freiwillige Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) ist ein in der Palliativmedizin zunehmend diskutiertes Thema, das die Achtung des Patientenwillens in den Mittelpunkt stellt. Laut der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) ist der FVET keine Form des Suizids, sondern eine akzeptierte Entscheidung eines schwerstkranken Menschen, der leidet und dessen Leben sich dem Ende zuneigt. Ein Beispiel hierfür könnte ein Patient sein, der nach vielen schmerzhaften Behandlungen und Einschränkungen entscheidet, auf Nahrung und Flüssigkeit zu verzichten, um diesen Prozess zu beschleunigen und in Würde zu sterben.

Die DGP betont, dass solche Entscheidungen respektiert werden sollten, da sie die Selbstbestimmung des Patienten widerspiegeln. In engem Austausch mit dem Behandlungsteam und den Angehörigen ist es wichtig, umfassende Informationen über den Verlauf des FVET und mögliche Begleiterscheinungen bereitzustellen. Ein solcher Dialog kann dabei helfen, Ängste abzubauen und ein unterstützendes Umfeld zu schaffen. Der FVET wird also nicht nur als individuelle Entscheidung wahrgenommen, sondern auch als ein komplexer Prozess, der sowohl die Würde des Patienten als auch die Verantwortung der medizinischen Fachkräfte berücksichtigt.

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Sterbefasten und Patientenautonomie

Der freiwillige Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) wird von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) klar als eine selbstbestimmte Entscheidung angesehen, die respektiert werden muss. Laut der DGP ist diese Vorgehensweise nicht mit einem Suizid gleichzusetzen, sondern spiegelt vielmehr den Wunsch eines Patienten wider, in Würde zu sterben. Diese Positionierung ist nicht nur rechtlich wichtig, sondern auch ethisch, da sie die Patientenautonomie ins Zentrum der medizinischen Entscheidungsfindung stellt. In einer Umfrage zum Thema Sterbefasten gaben über 75% der Befragten an, dass sie das Recht zur Selbstbestimmung im Sterbeprozess als essentiell erachten. Diese Unterstützung verdeutlicht, dass die Gesellschaft zunehmend bereit ist, individuelle Entscheidungen über das Lebensende zu respektieren.

Eine andere Perspektive, die häufig in diesem Kontext angesprochen wird, ist die emotionalen Belastungen, die solche Entscheidungen sowohl für Patienten als auch für Angehörige mit sich bringen können. Das Behandlungsteam spielt eine entscheidende Rolle bei der Begleitung dieser Prozesse und sollte umfassend informiert sein, um Unsicherheiten zu vermeiden. Die DGP betont die Wichtigkeit von Informationen über mögliche Folgen des FVET, aber auch über geeignete Behandlungsoptionen im Falle von Komplikationen. Diese Form der Unterstützung kann helfen, Ängste abzubauen und ein besseres Verständnis für die Bedürfnisse aller Beteiligten zu schaffen.

Die DGP fordert, dass der gesellschaftliche Diskurs über solche Themen ermöglicht wird, um Leid zu lindern und jedem Menschen die Würde zu gewähren, die ihm zusteht. In der aktuellen medizinischen Landschaft ist es entscheidend, dass solche Anliegen nicht nur in Fachkreisen diskutiert werden, sondern auch in breiteren gesellschaftlichen Zusammenhängen, um ein Bewusstsein für die Bedeutung von Patientenwillen und Autonomie zu schaffen. Eine offene Diskussion kann helfen, unterschiedliche Ansichten zu vereinen und letztlich zu einem respektvollen Umgang mit dem Thema Sterben zu führen.

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Die Stellungnahme der DGP zum Sterbefasten

Wichtige Aspekte der Patientenautonomie

Der freiwillige Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) wird von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) als eine respektable Entscheidung angesehen, die nicht mit Suizid gleichgesetzt werden sollte. Die DGP betont, dass es sich bei einer solchen Entscheidung um einen Ausdruck der Selbstbestimmung handelt und unterstreicht die Notwendigkeit, den Patientenwillen in den Mittelpunkt jeder medizinischen Begleitung zu stellen.

Es ist wichtig, dass sowohl Angehörige als auch das Behandlungsteam während dieses Prozesses eng miteinander kommunizieren, um den Betroffenen bestmöglich zu unterstützen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Bereitstellung von Informationen zum Ablauf und den möglichen Symptomen des FVET
  • Austausch über ethische Fragestellungen in Fallkonferenzen
  • Unterstützung der Angehörigen durch aktive Gespräche
  • Erklärung der möglichen Komplikationen und Behandlungsoptionen

Die DGP führt aus, dass die medizinische Begleitung dieser Entscheidung wichtig ist, um eine Würde im Sterbeprozess zu gewährleisten und Leid zu mindern. Dies fördert die Qualität der letzten Lebensphase und respektiert den individuellen Weg des Patienten.

Haltung zur Patientenautonomie

Der freiwillige Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) steht im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion über die
Patientenautonomie und deren Respektierung durch medizinisches Personal. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) betrachtet eine solche Entscheidung nicht als Suizid, sondern als Ausdruck des eigenen Willens eines schwerstkranken Menschen. Diese Sichtweise fördert einen respektvollen Umgang mit den Wünschen der Patienten und bietet ihnen die Möglichkeit, in Würde zu sterben.

Ein zentrales Argument der DGP ist, dass die medizinische Begleitung eines solchen Selbstbestimmungsaktes keine strafbare Handlung darstellt. Es sei wesentlich, dass die Entscheidung zu diesem Schritt nicht aus einem impulsiven Beweggrund, sondern aus einem bewussten Entschluss heraus getroffen wird. Unterstützung durch das Behandlungsteam sowie Informationen über den Verlauf und mögliche Folgesymptome können den Patienten und deren Angehörigen in dieser herausfordernden Situation enorm helfen.

Die DGP fordert eine Gesellschaft, die die Rahmenbedingungen schafft, damit jeder Mensch die Möglichkeit hat, in Würde und im Einklang mit seinem persönlichen Willen zu sterben. Ein respektvoller Dialog sowohl innerhalb der Behandlungsteams als auch mit den Angehörigen ist entscheidend, um ein besseres Verständnis für den FVET zu erreichen und mögliche Unsicherheiten abzubauen.

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DGP-Stellungnahme zum Thema Sterbefasten

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat in ihrem aktuellen Positionspapier zur Diskussion um das Sterbefasten klargestellt, dass der freiwillige Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) nicht als Suizid gewertet werden darf. Diese Auffassung unterstreicht die Bedeutung der Patientenautonomie und respektiert den Wunsch von schwerstkranken Menschen, die unter unerträglichem Leid leiden. Der DGP-Präsident betont, dass eine medizinische Begleitung solcher Entscheidungen keine strafbare Handlung darstellt.

Das Dokument fordert eine umfassende Unterstützung und Begleitung sowohl für die Betroffenen als auch für deren Angehörige. Es wird auf die Notwendigkeit verwiesen, die Angehörigen zu informieren und sie in den Entscheidungsprozess einzubeziehen, um Unsicherheiten zu minimieren. Diese Herangehensweise bekräftigt die Verantwortung der Gesellschaft, Bedingungen zu schaffen, die ein selbstbestimmtes und würdevolles Sterben ermöglichen.

Letztlich zeigt die DGP-Stellungnahme, dass die Achtung des Patientenwillens in der Palliativmedizin von zentraler Bedeutung ist. Der diskursive Umgang mit dem Thema Sterbefasten sollte weiterhin gefördert werden, um ein tieferes Verständnis und mehr Sensibilität für die Bedürfnisse von Palliativpatienten zu entwickeln.

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